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Abzeichen der deutschen Luftstreitkräfte
Fliegererinnerungsabzeichen Preußen
Am 27.01.1914 wurde diese
Auszeichnung von Kaiser Wilhelm II. gestiftet. Das Abzeichen war
bestimmt für "solche Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, deren
Verwendung für den Mobilmachungsfall für den Fliegerdienst nicht mehr in
Aussicht genommen" war. Das Kriegsministerium in Berlin verfügte 1919,
daß das Abzeichen auch an Flugzeugführer, Beobachtungsoffiziere und
Fliegerschützen, die mindestens 3 Jahre bei der Fliegertruppe ihren
Dienst versehen hatten oder die schwer verwundet worden waren, verliehen
werden konnte. Das Abzeichen wurde auf der linken Brustseite getragen.
Die Anträge auf Zuerkennung des Abzeichens mussten bis zum 31.01.1921
vorgelegt werden. |